Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teichmann Immobilienservice
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Teichmann Immobilienservice, [Vorname Nachname, Anschrift] – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Dienstleistungen im Bereich Immobilienservice.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nicht in der jeweiligen Klausel zwischen diesen unterschieden wird.
1.3 Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungen
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen rund um Immobilien, insbesondere:
- Objektbetreuung
- Hausmeisterservice
- Kontroll- und Sichtprüfungen
- Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächenservice
- Pflege von Außenanlagen
- einfache Hilfs-, Organisations- und Servicedienstleistungen rund um Immobilien
2.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.3 Der Auftragnehmer schuldet – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
2.4 Leistungen, die einer gesonderten behördlichen Erlaubnis, einer besonderen fachlichen Zulassung oder einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedürfen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung,
- Annahme des Angebots durch den Auftraggeber,
- oder Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
3.3 Angaben auf der Website stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Schlüssel, Ansprechpartner und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber hat auf besondere Umstände am Objekt, insbesondere bekannte Schäden, Gefahrenquellen, technische Besonderheiten oder Zugangsbeschränkungen, rechtzeitig hinzuweisen.
4.3 Verzögerungen, Zusatzkosten oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber, soweit er diese zu vertreten hat.
5. Termine und Leistungsausführung
5.1 Angegebene Termine und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung in zumutbarem Umfang an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, Witterungsverhältnisse, Zugänglichkeit und betriebliche Erfordernisse anzupassen, soweit hierdurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Unwetter, Krankheit, Verkehrsbehinderungen, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Hilfspersonen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei laufenden oder wiederkehrenden Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich abzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
7. Zusatzleistungen und Mehraufwand
7.1 Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
7.2 Das gilt insbesondere für:
- gesondert angeforderte Zusatztermine,
- Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
- zusätzlichen Materialeinsatz,
- Mehraufwand wegen eines vor Ort anders als beschrieben vorgefundenen Zustands,
- Sonder- oder Noteinsätze außerhalb der üblichen Leistungszeiten.
7.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbaren zusätzlichen Aufwand nach Möglichkeit vorab informieren.
8. Einsatz von Dritten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
9. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
9.1 Soweit ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
9.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9.3 Soweit keine ausdrückliche Abnahme erforderlich ist, gilt die Leistung mit Erbringung als vertragsgemäß übergeben.
10. Mängel
10.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sollen dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Bei einmaligen Aufträgen endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
12.2 Bei Dauerschuldverhältnissen oder regelmäßig wiederkehrenden Leistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
13.1 Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25. März 2026